Funktionsbeschrieb der Bio Suisse Ombudsstelle für faire Handelsbeziehungen
Eine unabhängige Ombudsstelle für faire Handelsbezi ehungen steht den Marktakteuren für Auskünfte zur
Verfügung und kann bei Misstrauen oder im Streitfal l beigezogen werden.
Die Ombudsstelle hat zum Ziel, das Vertrauen zwisch en den Marktpartnern (nach Bio Suisse Richtlinien
zertifizierte Produzenten, Verarbeiter und Händler) zu stärken und faire Handelsbeziehungen zu fördern .
Jeder Bio Suisse zertifizierte Betrieb aus Produkti on, Verarbeitung und Handel hat das Recht, die Ombu dsstelle
schriftlich um Rat zu ersuchen und Beschwerden einz ureichen.
Die Ombudsstelle ist keine Schlichtungsstelle von S treitigkeiten zwischen Marktpartnern und Bio Suisse . Dazu
gelten die Einsprachemöglichkeiten gemäss Statuten Art. 13 und die Bestimmungen im Produktions- und
Lizenzvertrag.
2 Aufgaben
• Die Ombudsperson ist gegenüber den Marktpartnern un d Bio Suisse unparteilich.
• Die Ombudsperson gibt den Ratsuchenden Auskunft und berät sie über die Vorgehensmöglichkeiten.
• Sie nimmt Anliegen zur Prüfung entgegen, unterbreit et Vorschläge und gibt Empfehlungen ab, die sich
auf ein konkretes Handelsgeschäft, das zukünftige V erhalten, das anwendbare Recht und die
Verhaltenskodizes beziehen können.
• Sie versucht, bei Konflikten zwischen den Marktpart nern zu vermitteln.
• Sie berichtet regelmässig über ihre Tätigkeit.
• Sie unterbreitet dem Bio Suisse Vorstand jährlich e inen Bericht. Darin weist sie auf laufenden
Herausforderungen und Mängel hin und macht Änderung svorschläge.
3 Kompetenzen
• Die Ombudsperson kann die Angelegenheit mit den bet roffenen Marktpartnern besprechen. Sie kann
Aussprachen unter den Beteiligten vermitteln und sc hriftliche Empfehlungen abgeben
• Sie prüft im Rahmen ihrer Möglichkeiten, ob die Mar ktpartner rechtmässig, angemessen, zweckmässig
und auf Grundlage der „Leitlinien des Verhaltenskod ex zum Handel mit Knospe-Produkten“ handeln
oder gehandelt haben.
• Die Ombudsperson verlangt die zur Bearbeitung des F alles nötigen Unterlagen von den
Marktpartnern. Die Marktpartner sind angehalten, di e benötigten Auskünfte und Akten zur Verfügung
zu stellen.
4 Vertraulichkeit
Die Ombudsperson behandelt Informationen und insbes ondere Marktdaten vertraulich. Die Ombudsperson und
allfällige Mitarbeitende der Ombudsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch nach
Beendigung des Dienstverhältnisses.
5 Unparteilichkeit
Die Ombudsperson handelt nicht auf Weisung.
Sie informiert den Bio Suisse Vorstand über ausgeüb te Tätigkeiten, die mit den Aufgaben der Ombudsstel le
unvereinbar sind oder die Unparteilichkeit ihrer Am tsführung beeinträchtigen könnten.
6 Kosten und Entschädigung
Die Dienste der Ombudsperson sind unentgeltlich für die Antragssteller.
Der Ombudsstelle steht jährlich ein festgelegter Bu dgetposten zur Verfügung. Budgetüberschreitungen si nd nur
mit vorgängiger Bewilligung des Bio Suisse Vorstand es möglich. Die Entschädigung der Ombudsperson wird
vom Bio Suisse Vorstand im „Vertrag über die Durchf ührung der Aufgaben der Bio Suisse Ombudsperson für
faire Handelsbeziehungen“ festgesetzt.
7 Wahl
Der Vorstand wählt die Ombudsperson für die Amtsdau er von 2 Jahren.
8 Sekretariat
Die Ombudsperson kann im Rahmen des Budgets ein Sek retariat mit Aufgaben betrauen.
Bio Suisse, Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen
Veröffentlicht:
18 Januar 2024
Pensum:
100%
Vertrag:
Festanstellung
Arbeitsort:
Basel
Funktionsbeschrieb der Bio Suisse Ombudsstelle für faire Handelsbeziehungen
Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen
Association suisse des organisations d’agriculture biol ogique
Associazione svizzera delle organizzazioni per l’agrico ltura biologica
Associaziun svizra da las organisaziuns d’agricultura bi ologica
BIO SUISSE
Peter Merian-Strasse 34 · CH-4052 Basel
Tel. 061 204 66 66 · Fax 061 204 66 11
www.bio-suisse.ch · bio@bio-suisse.ch
Funktionsbeschrieb der Bio Suisse Ombudsstelle für faire
Handelsbeziehungen
Verabschiedet vom Bio Suisse Vorstand am 4.3.2014
1 Ziel
Der Handel von Knospe-Produkten erfolgt nach fairen Prinzipien und den in den Bio Suisse Richtlinien
verankerten Grundwerten.
Firma: Bio Suisse
Einsatz
- Arbeitspensum:
- 100%
- Anstellungsverhältnis:
- Festanstellung
- Stellen-Typ:
- Mitarbeiter/In
- Arbeitsort:
- Basel (BS)