Hausangestellte oder Nanny werden in Brugg (AG)

Als Hausangestellte oder Nanny tätig zu sein, bringt so einiges mit sich, verlangt Verantwortung, erfordert Hingabe und setzt uneingeschränkte Verlässlichkeit voraus. Gleichzeitig gibt diese Tätigkeit enorm viel zurück und bereichert nicht nur den Alltag der Familien, sondern auch den eigenen. Die strahlenden Kinderaugen, der erleichterte Gesichtsausdruck der Eltern nach Feierabend, das liebevolle Miteinander und nicht zuletzt das Vertrauen, das sich gegenseitig geschenkt wird. Familien, die eine Hausangestellte oder eine Nanny beschäftigen, bezeichnen diese Person nicht ohne Grund als wertvollen Familienzuwachs.

Haben auch Sie Interesse an der Tätigkeit als Hausangestellte oder Nanny?

Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erläutern Ihnen im Folgenden alles Wichtige, informieren Sie über die Anforderungen und stehen Ihnen bei weiteren Fragen auch gerne persönlich zur Verfügung.

Anforderungsprofil Hausangestellte / Nanny

Potenzielle Kandidaten sollten folgende Fähigkeiten mitbringen:

Fliessende Sprachkenntnisse in Englisch oder Deutsch
Gültiger Fahrausweis Kat. B (CH) - aktiver gebrauch
Berufserfahrung in der Arbeit in Familienhaushalten und/oder Ausbildung mit pädagogischem Hintergrund
Sehr gute Referenzen
Freude an der Arbeit mit Kindern und/oder Haushaltsaufgaben
Freude am Kochen

Weitere Anforderungen können, je nach Familie, variieren.

Leben in der Schweiz

Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben und wohnen: Alles zu Einreise, Aufenthalt und Arbeit. Informationen zu Umzug, Grundstückerwerb, Quellensteuer, Sozialversicherungen, Visum für Reise in einen EU-Staat und ergänzende Schulangebote für Kinder.

Die am häufigsten gestellten Fragen hier beantwortet

Wann gilt eine Kinderbetreuerin / Nanny als qualifiziert?

Eine Kinderbetreuerin / Nanny gilt als qualifiziert, wenn sie über eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung verfügt. Dies kann beispielsweise eine Ausbildung zur Kindergärtnerin, zur Lehrerin, eine pädagogische Ausbildung oder eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester sein. Für die Schweiz typische Qualifikationsabschlüsse sind beispielsweise der Lehrgang Nanny des Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) oder die Berufsausbildung zur Fachfrau Betreuung. Zusätzlich bringt eine qualifizierte Kinderbetreuerin / Nanny einige Jahre Berufserfahrung mit.

Was ist eine Hausangestellte?

Hausangestellte sind Personen, die in einem Privathaushalt tätig sind und Aufgaben im Bereich Hauswirtschaft - Reinigungsarbeiten, Besorgung der Wäsche, Einkaufen, Kochen, usw. - und/oder Tätigkeiten übernehmen, wie die Beaufsichtigung und Erziehungsaufgaben von Kindern oder bei der Betreuung der Kinder mithelfen. Zu den Aufgaben können zudem auch die Versorgung von Haustieren und/oder die Grundversorgung von alten, kranken oder behinderten Personen gehören.

Live-out & Live-in Nanny / Hausangestellte?

Live-out Nannys / Hausangestellten lebt, im Gegensatz zur Live-in Nanny, in Ihrem eigenen Wohnumfeld. Dabei sind sie entweder selbst für das Finden einer eigenen Wohnung verantwortlich, oder werden von der arbeitgebenden Familie bei der Suche unterstützt. Es ist dabei zu achten, dass in der Schweiz, um Verschulung zu vermeiden, die goldene Faustregel gilt, dass die Gesamtmiete nicht 1/3 des Nettolohnes übersteigen darf.

Live-in Nanny / Hausangestellte leben im gleichen Haushalt wie die arbeitgebende Familie. Sie verfügen über ein abschliessbares Einzelzimmer und nehmen die Mahlzeiten grundsätzlich mit der Familie ein. Dafür wird Ihnen der Betrag von 990.- CHF als Naturallohn abgezogen.

Wie sind die Arbeitsbedingungen von Nannys?

Nannys / Hausangestellte werden in einem Arbeitsverhältnis angestellt. Sie erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin sind neben die Pflichten auch die Rechte festgehalten. U.a. wird darin die Arbeitszeit, der Anspruch auf freie Tage und Ferien sowie die Ruhezeit geregelt. Wie jeder Arbeitnehmer in der Schweiz müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen. Bei ausländischen Personen ohne Niederlassungsbewilligung (C) wird zudem eine Quellensteuer geschuldet. Die Arbeitnehmenden haben Anrecht auf eine monatliche schriftliche Lohnabrechnung.

Nähere Informationen zum Sozialversicherungssystem der Schweiz finden Sie unter folgendem Link: Soziale Sicherheit im Überblick (admin.ch)

Was ist der gesetzliche Mindestlohn für Hausangestellte, Kinderbetreuerinnen / Nannys in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn für Hausangestellte, Kinderbetreuerinnen / Nannys, die mehr als fünf Stunden pro Woche im selben Privathaushalt tätig sind. Die Höhe des Mindestlohnes hängt von der Ausbildung und der Berufserfahrung der Hausangestellte resp. Kinderbetreuerin / Nanny ab.

Die Mindestlöhne und deren Berechnung finden Sie unter den untenstehenden Links:

Informationen zum NAV Hauswirtschaft (Stand August 2020) - Normalarbeitsverträge Bund (admin)

Der Kanton Genf hat einen eigenen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen für Personen, die in privaten Haushalten tätig sind. Diesen finden Sie unter dem folgenden Link: SIL Genève PUBLIC (silgeneve.ch) (insbesondere Art. 10).

Was ist ein Marktlohn eine Nanny/Hausangestellten?

Der Marktlohn (auch orts-, berufs- und branchenüblicher Lohn genannt, s. bspw. Art. 22 AIG ) ergibt sich aus dem Angebot und der Anfrage nach einer bestimmten Tätigkeit sowie der angebotenen Qualifikationen. Er ist auf jeden Fall höher als der Mindestlohn.

Krankenversicherung, warum wird diese nicht vom Arbeitgeber in der Schweiz übernommen?

Die soziale Krankenversicherung umfasst die obligatorische Krankenpflegeversicherung und eine freiwillige Taggeldversicherung. Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen krankenversicherungspflichtig. In der Schweiz muss sich jeder selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern, um dem gesetzlichen Obligatorium nachzukommen. Anders als in anderen Ländern bezahlt der Arbeitgeber in der Schweiz auch keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Als Arbeitgeber müssen Sie keine Beiträge an die Krankenversicherung ihrer Arbeitnehmer entrichten.

Die Prämien werden vollumfänglich von der Arbeitnehmerin bezahlt. Es besteht eine freie Versicherungswahl.

Nähere Informationen finden Sie hier: Versicherungspflicht - Priminfo (admin. ch)

Kann ich als Familie / als Hausangestellte den Vertrag kündigen?

Sowohl die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber haben das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Bei einem befristeten Vertrag endet das Arbeitsverhältnis normalerweise ohne Kündigung. Bei jeder Kündigung müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Links:
Eine Bereicherung für alle

Firma: Perfect Way GmbH

Einsatz

Arbeitspensum:
50 - 100%
Anstellungsverhältnis:
Temporär

 

Stellen-Typ:
Mitarbeiter/In
Arbeitsort:
Brugg (AG)

Bewerbung schreiben Bewerben

Publikationsdatum: 21.12.2023

powered by: workpool.jobs