Product Owner IT m/w in Peist
GemeindeArosaBenützungsreglement für das Schulhaus PeistArt.1Die Turnhalle, die Nebenräume, die ehemaligen Klassenzimmer sowie derVorplatz können für jegliche Art von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Die ehemaligen Klassenzimmer, wie auch andere Räume, können bei Bedarf auch dauernd vermietet werden.Art. 2Die Benützung der Turnhalle und des Vorplatzes sowie der ehemaligen Schulzimmer bedarf einer Bewilligung. Gesuche um Bewilligung fur die Benützung sind mit dem dafür vorgesehenen Reservationsformular (www.gemeindearosa.ch), jeweils spätestens2 Wochen vor lnanspruchnahme bei der Hauswartung einzureichen.Art.3Eine erteilte Bewilligung zur regelmässigen Benützung (2.8. Turnen) kann jederzeit widerrufen werden, wenn:a)Gestellte Bedingungen missachtet werdenb) den Weisungen des Hauswarts nicht Folge geleistet wirdc) die Räumlichkeiten oder Anlagen den bestimmten Zwecken entfremdet werdend) wiederholt Beschädigungen an Lokalen, Geräten und Einrichtungen verursachtwerdene) verursachte Reparaturen, Benützungsgebühren und andere Entschädigungen nichtbezahlt werdenf) wiederholte Klagen über ungebührliches Verhalten dazu Anlass geben-*2Art. 4ln sämtlichen Räumen besteht Rauchverbot.Art. 5Die Veranstaltungsleiter sind fur die sachgerechte Benützung von Lokalitäten, Anlagen undGeräten verantwortlich.Art.6Grundsätzlich steht der Vorplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung, vorab der JugendDabei sind die folgenden wesentlichen Verhaltensregeln zu beachten:bewilligteAnlässe haben Vorrangden Anweisungen des Hauswarts ist Folge zu leistendas Mitführen von Hunden untersteht der LeinenpflichtArt.7Ab 22.00 Uhr ist rund um das Schulhaus Ruhe einzuhalten. Bei grösseren Anlässen oder Veranstaltungen kann dieLiegenschaftenverwaltung Ausnahmen bewilligen.Art.8Der Vorplatz darf nicht zu Deponiezwecken irgendwelcher Fahrzeuge oder Geräte benutzt werden.Art. 9Beschädigungen von Anlagen, Geräten und Einrichtungen sind dem Abwart unverzüglich zu melden. Bei mutwilliger Beschädigung oder bei Schäden, die durch unsachgemässe Benützung entstanden sind, haftet der Benützer.Art. 10Für die Benützung der Räume, der Turnhalle mit Nebenräumen, Vorplatz und festeTurngeräte sind in derRegel Benützungsgebuhren zu entrichten.Der Gemeindevorstand erlässt eine Taxordnung. Er kann zudem für besondere Fälle von der Taxordnung abweichendeEntschädigungsansätze festsetzen.Art.11Dieses Reglement wurde vom Gemeindevorstand am 02. Februar 2016 genehmigt.NAMENS DESGEMEINDEVORSTANDESDer indepräsident:Der GemeindeschreizoSchmidRemek-4-Taxordnung1Kurse für Schüler und Jugendliche aus Peist, sofern sie kostenlos angeboten werdenTaxfrei2Kurse, die gegen Entgelt angeboten werden* bis 2 Std.CHF20-Tzfag (08.00-12.00 Uhroder 13.00-17.00 Uhr)CHF 40* 1 Tag (08.00-22.00 Uhr)CHF BO3Musikunterricht fur Erwachsene / Schüler, pro TagTaxfrei4. regelmässige Vereinsanlässe (1 x wöchentlich)CHF B0/Jahr4.1 regelmässige Vereinsanlässe (2 x wöchentlich)CHF 160/Jahr4.2 regelmässige Vereinsanlässe (3 und mehr x wöchentlich) auf Anfrage5Festanlässe, die durch die Gemeinde organisiert werdenTaxfrei6Festanlässe von Vereinen, lnstitutionen und Privatpersonen pro Tag (Die Reinigung ist im Preis inbegriffen)CHF 2OO6.1Tarif für EndreinigungCHF 707Benutzung für LeichenmahlTaxfreiBBei speziellen Anlässen kann die Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde die Taxen in Abweichung zum bestehendenReglement festlegen.9Das Einrichten und Aufräumen ist Sache des Veranstalters.DieRäumlichkeiten und Aussenplätze sind in besenreinemZustand dem Hauswart zu übergeben.Die Taxordnung wurde vom Gemeindevorstand am 02. Februar 2016 genehmigtNAMENS DESGEMEINDEVORSTANDESDer G indepräsident: Der GemeindeschreSchmidPeter Remek
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Firma: IT recruitment GmbH
Berufsfeld
Einsatz
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- Mitarbeiter/In
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- Peist (GR)