Stiftung Jugendnetzwerk in Horgen

Die «Start -Life» Leistungen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, die sich

in schwierigen Lebensphase n befinden und vorübergehend auf professionelle Begleitung angewiesen

sind. In mehreren Wohnungen des Jugendnetzwerks werden sie individuell betreut und gefördert.

Ihre unterschiedlich ausgeprägten persönl ichen Ressourcen u nd Kompetenzen bilden die Basis für

individuelles Lernen . «Start -Life» kann als praktisches Lebenstraining auf Zeit begriffen werden. Wir

erarbeiten mit den jungen Menschen persönliche und berufliche Z iele und helfen ihnen bei einer er-

folgreichen Integration in die Gesellschaft.

Zielgruppen

 U18 & Progression: ab 16 Jahre; Progression bis max. 25 Jahre im Rahmen des Kinder - und

Jugendheimgesetz es (KJG) & der entsprechenden Vernehmlassung (KJV)

 Ü18: Direkteintritt ab 18 Jahre ; im Rahmen des Erwachsenenschutzes ausserhalb KJG/KJV

Ziel des gemeinsamen Weges ist es, die Fäh igkeiten und Lebenskompetenzen der jungen Menschen

soweit zu entwickeln und zu festigen, dass sie nach «Start -Life» ein eigenständiges und selbstbe-

stimmtes Leben führen können.

Methodisches, wirkungsorientiertes Vorgehen

Auf Basis einer umfangreichen Dia gnostik in der Startphase richten wir unsere Entwicklungsplanung

individuell - den Ressourcen und Kompetenzen entsprechend – aus und nehmen auch die dysfunktio-

nale n Verhaltensweisen in den Fokus: Schemaarbeit, Testdiagnostik, KOSS -Methodik etc.

Ambulant und vor Ort

Die Klient *innen leben in dezentral gelegenen Einzelw ohnungen oder Wohngemeinschaften in Hor-

gen und Zürich . Die Betreuungseinheiten werden überwiegend individualisiert durchgeführt – ambu-

lant in unseren Arbeitsräumen, in den Wohnungen, aufsuchend im System unserer Klient*innen und

punktuell als Gruppenanlässe . Für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist jeweils eine Bezugs-

person zuständig.

Kosten und Abrechnung

Jugendhilfe U18 & Progression : In der Kinder - und Jugendhilfe erfolgt die Abrechnung im Rahmen

des Kinder - und Jugendheimgesetztes (KJG) und der entsprechenden Verordnung (KJV). Vorausset-

zung en: Der Ei ntritt erfolgt vor der Volljährigkeit oder als Ü bertritt aus einer anderen Jugendhilfeein-

richtung: Kostengutsprachen und Abrechnungen laufen über das Amt für Jugend & Berufsberatung

(AJB) , Jugendanwaltschaften oder Invalidenversicherungen - bis max. 25 Jahre.

Ü18 (ausserhalb KJG/KJV) : Junge Erwachsene, die nach der Volljährigkeit eine Unterstützungsleis-

tung in Anspruch nehmen, werden direkt mit den z uweisenden Stellen abgerechnet.

Aufbau Ausgangslage Leistungen Abrechnung Ü18 Abrechnung U18

Intensiv PLUS

Erhöhter Abklärungs - und Unter-

stützungsbedarf (Diagnostik)

Übertritt aus Kliniken, Eintritt aus

dem Herkunftssystem etc. Diagnostik & Kompetenzanalyse, daraus

resultieren de Entwicklungsplanung ; Dauer:

mind. 3 Monate

Beratung/Coaching/Begleitung und Unter-

stützung nach individuellem Bedarf Fr. 230. -/Tag

Fr. 6‘900. -/Mo-

nat Fr. 186.-/Tag

Fr. 5‘580 .-/Monat

Nach Kostengut-

sprache des AJB ;

IVSE -Anerkennung

Intensiv Unterstützungsbedarf und Ziel-

setzungen sind umfassend defi-

niert und ausgehandelt

eigenständige und eigenverant-

wortliche individuelle Alltagsbe-

wältigung wird angestrebt Interventionen auf Basis der Diagnostik

zielorientierte Begleitung und Kompetenz-

vermittlung nach individuellem Bedarf :

Einzelbegleitung , Schemaarbeit, Gruppen-

anlässe, Biografiearbeit, Maltherapie,

schulische Nachhilfe und Prüfungsvorbe-

reitung, Haushaltstrai nings, Kochen, er-

gänzende Verlaufsdiagnostik, u.v.m. Fr. 185. -/Tag

Fr. 5‘550. -/Mo-

nat

Fortschritt Selbständigkeit nimmt zu

bereits hohe Eigenverantwortung

Zielerreichung ist fortgeschritten zielorientierte Beratung/Coaching/ Beglei-

tung und Kompetenzvermittlung

Austrittsplanung/ –begleitung (mind. 3 Mo-

nate vor Austritt) Fr. 165. -/Tag

Fr. 4‘950. -/Mo-

nat

Leaving Care

Stabilisierung bei Fragen und Kri-

sen nach Austritt

Unterstützungsbedarf in einzel-

nen Lebensbereichen Nachsorge mit Schwerpunktthemen (auf-

suchend und/ oder ambulant)

vertraute Ansprechperson nach Austritt:

verbindlich, verlässlich, verfügbar Fr. 155 .-/Stunde

(zzgl. Wegpau-

schale, Vor - und

Nachbereitung)

Fr. 155 .-/Stunde

(zzgl. Wegpau-

schale, Vor - und

Nachbereitung)

Inklusive

 Unterstützung bei Bewerbungen, Hausaufgaben etc. durch Fachkräfte

 regelmässige Morgen - und Wochenendkontrolle

 24h-Pikettdienst und Rufbereitschaft

Zusätzlich e Lebenshaltungskosten

Lebenshaltungskosten sind nicht in den Betreuungspreisen enthalten. Sie richten sich nach den

SKOS -Rich tlinien und werden von den Eltern oder subsidiär von den Sozialbehörden sicher gestellt.

Auftraggeber*innen klären vor Eintritt mit den Eltern, an wen die Rechnung vom Jugen dnetzwerk

gestellt wird . Die Kosten setzen sich im Wesentlichen aus dem Grundbedarf, eventuell auswärtigem

Essensgeld und einer Integrationszulage (IZU) zusammen. Abweichende Budgets kön nen besprochen

werden. Das eig ene Zimmer soll selber eingerichtet/möbliert werden.

Stiftung Jugendnetzwerk

In verschiedenen Einrichtungen des Jugendnetzwerks werden ambulante, aufsuchende und (teil -) be-

treute Angebote bereitgestellt. Die individuellen und flexiblen Leistungen für Kinder, Jugendliche,

und Familien ergänzen sich wirkungsvoll und können individuell oder vernetzt durchgeführt werden.

Gemeinsam entwickeln wir Perspektiven für eine verantwortungsbewusste, eigenständige Zukun ft.
Stiftung Jugendnetzwerk Horgen

Veröffentlicht:

12 Januar 2024

Pensum:

100%

Vertrag:

Festanstellung

Arbeitsort:

Horgen

Stiftung Jugendnetzwerk

Stiftung Jugendnetzwerk

Seestrasse 147

CH-8810 Horgen

Start -Life: 0 44 727 40 2 5

Zentrale: 044 727 40 20

info@jugendnetzwerk.ch

www.jugendnetzwerk.ch

Start -Life - Begleitetes Jugendwohnen

Jugendliche und j unge Erwachsene stärken und befähigen

Firma: Jugendnetzwerk Horgen

Einsatz

Arbeitspensum:
50 - 100%
Anstellungsverhältnis:
Festanstellung

 

Stellen-Typ:
Mitarbeiter/In
Arbeitsort:
Horgen (ZH)

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Publikationsdatum: 12.01.2024

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