Stiftung Jugendnetzwerk in Horgen
Die «Start -Life» Leistungen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, die sich
in schwierigen Lebensphase n befinden und vorübergehend auf professionelle Begleitung angewiesen
sind. In mehreren Wohnungen des Jugendnetzwerks werden sie individuell betreut und gefördert.
Ihre unterschiedlich ausgeprägten persönl ichen Ressourcen u nd Kompetenzen bilden die Basis für
individuelles Lernen . «Start -Life» kann als praktisches Lebenstraining auf Zeit begriffen werden. Wir
erarbeiten mit den jungen Menschen persönliche und berufliche Z iele und helfen ihnen bei einer er-
folgreichen Integration in die Gesellschaft.
Zielgruppen
U18 & Progression: ab 16 Jahre; Progression bis max. 25 Jahre im Rahmen des Kinder - und
Jugendheimgesetz es (KJG) & der entsprechenden Vernehmlassung (KJV)
Ü18: Direkteintritt ab 18 Jahre ; im Rahmen des Erwachsenenschutzes ausserhalb KJG/KJV
Ziel des gemeinsamen Weges ist es, die Fäh igkeiten und Lebenskompetenzen der jungen Menschen
soweit zu entwickeln und zu festigen, dass sie nach «Start -Life» ein eigenständiges und selbstbe-
stimmtes Leben führen können.
Methodisches, wirkungsorientiertes Vorgehen
Auf Basis einer umfangreichen Dia gnostik in der Startphase richten wir unsere Entwicklungsplanung
individuell - den Ressourcen und Kompetenzen entsprechend – aus und nehmen auch die dysfunktio-
nale n Verhaltensweisen in den Fokus: Schemaarbeit, Testdiagnostik, KOSS -Methodik etc.
Ambulant und vor Ort
Die Klient *innen leben in dezentral gelegenen Einzelw ohnungen oder Wohngemeinschaften in Hor-
gen und Zürich . Die Betreuungseinheiten werden überwiegend individualisiert durchgeführt – ambu-
lant in unseren Arbeitsräumen, in den Wohnungen, aufsuchend im System unserer Klient*innen und
punktuell als Gruppenanlässe . Für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist jeweils eine Bezugs-
person zuständig.
Kosten und Abrechnung
Jugendhilfe U18 & Progression : In der Kinder - und Jugendhilfe erfolgt die Abrechnung im Rahmen
des Kinder - und Jugendheimgesetztes (KJG) und der entsprechenden Verordnung (KJV). Vorausset-
zung en: Der Ei ntritt erfolgt vor der Volljährigkeit oder als Ü bertritt aus einer anderen Jugendhilfeein-
richtung: Kostengutsprachen und Abrechnungen laufen über das Amt für Jugend & Berufsberatung
(AJB) , Jugendanwaltschaften oder Invalidenversicherungen - bis max. 25 Jahre.
Ü18 (ausserhalb KJG/KJV) : Junge Erwachsene, die nach der Volljährigkeit eine Unterstützungsleis-
tung in Anspruch nehmen, werden direkt mit den z uweisenden Stellen abgerechnet.
Aufbau Ausgangslage Leistungen Abrechnung Ü18 Abrechnung U18
Intensiv PLUS
Erhöhter Abklärungs - und Unter-
stützungsbedarf (Diagnostik)
Übertritt aus Kliniken, Eintritt aus
dem Herkunftssystem etc. Diagnostik & Kompetenzanalyse, daraus
resultieren de Entwicklungsplanung ; Dauer:
mind. 3 Monate
Beratung/Coaching/Begleitung und Unter-
stützung nach individuellem Bedarf Fr. 230. -/Tag
Fr. 6‘900. -/Mo-
nat Fr. 186.-/Tag
Fr. 5‘580 .-/Monat
Nach Kostengut-
sprache des AJB ;
IVSE -Anerkennung
Intensiv Unterstützungsbedarf und Ziel-
setzungen sind umfassend defi-
niert und ausgehandelt
eigenständige und eigenverant-
wortliche individuelle Alltagsbe-
wältigung wird angestrebt Interventionen auf Basis der Diagnostik
zielorientierte Begleitung und Kompetenz-
vermittlung nach individuellem Bedarf :
Einzelbegleitung , Schemaarbeit, Gruppen-
anlässe, Biografiearbeit, Maltherapie,
schulische Nachhilfe und Prüfungsvorbe-
reitung, Haushaltstrai nings, Kochen, er-
gänzende Verlaufsdiagnostik, u.v.m. Fr. 185. -/Tag
Fr. 5‘550. -/Mo-
nat
Fortschritt Selbständigkeit nimmt zu
bereits hohe Eigenverantwortung
Zielerreichung ist fortgeschritten zielorientierte Beratung/Coaching/ Beglei-
tung und Kompetenzvermittlung
Austrittsplanung/ –begleitung (mind. 3 Mo-
nate vor Austritt) Fr. 165. -/Tag
Fr. 4‘950. -/Mo-
nat
Leaving Care
Stabilisierung bei Fragen und Kri-
sen nach Austritt
Unterstützungsbedarf in einzel-
nen Lebensbereichen Nachsorge mit Schwerpunktthemen (auf-
suchend und/ oder ambulant)
vertraute Ansprechperson nach Austritt:
verbindlich, verlässlich, verfügbar Fr. 155 .-/Stunde
(zzgl. Wegpau-
schale, Vor - und
Nachbereitung)
Fr. 155 .-/Stunde
(zzgl. Wegpau-
schale, Vor - und
Nachbereitung)
Inklusive
Unterstützung bei Bewerbungen, Hausaufgaben etc. durch Fachkräfte
regelmässige Morgen - und Wochenendkontrolle
24h-Pikettdienst und Rufbereitschaft
Zusätzlich e Lebenshaltungskosten
Lebenshaltungskosten sind nicht in den Betreuungspreisen enthalten. Sie richten sich nach den
SKOS -Rich tlinien und werden von den Eltern oder subsidiär von den Sozialbehörden sicher gestellt.
Auftraggeber*innen klären vor Eintritt mit den Eltern, an wen die Rechnung vom Jugen dnetzwerk
gestellt wird . Die Kosten setzen sich im Wesentlichen aus dem Grundbedarf, eventuell auswärtigem
Essensgeld und einer Integrationszulage (IZU) zusammen. Abweichende Budgets kön nen besprochen
werden. Das eig ene Zimmer soll selber eingerichtet/möbliert werden.
Stiftung Jugendnetzwerk
In verschiedenen Einrichtungen des Jugendnetzwerks werden ambulante, aufsuchende und (teil -) be-
treute Angebote bereitgestellt. Die individuellen und flexiblen Leistungen für Kinder, Jugendliche,
und Familien ergänzen sich wirkungsvoll und können individuell oder vernetzt durchgeführt werden.
Gemeinsam entwickeln wir Perspektiven für eine verantwortungsbewusste, eigenständige Zukun ft.
Stiftung Jugendnetzwerk Horgen
Veröffentlicht:
12 Januar 2024
Pensum:
100%
Vertrag:
Festanstellung
Arbeitsort:
Horgen
Stiftung Jugendnetzwerk
Stiftung Jugendnetzwerk
Seestrasse 147
CH-8810 Horgen
Start -Life: 0 44 727 40 2 5
Zentrale: 044 727 40 20
info@jugendnetzwerk.ch
www.jugendnetzwerk.ch
Start -Life - Begleitetes Jugendwohnen
Jugendliche und j unge Erwachsene stärken und befähigen
Firma: Jugendnetzwerk Horgen
Berufsfelder
Einsatz
- Arbeitspensum:
- 50 - 100%
- Anstellungsverhältnis:
- Festanstellung
- Stellen-Typ:
- Mitarbeiter/In
- Arbeitsort:
- Horgen (ZH)